RS OGH 1954/5/28 2Ob350/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.1954
beobachten
merken

Norm

ABGB §1327 c1

Rechtssatz

Wenn auch die Ehe der Klägerin aus Alleinverschulden ihres Mannes geschieden wurde, so ist damit allein noch nicht dargetan, daß ihr im Zeitpunkte seines Todes ein Unterhaltsanspruch zustand. Es sind die Voraussetzungen nach § 66 Abs 1 EheG zu prüfen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 350/54
    Entscheidungstext OGH 28.05.1954 2 Ob 350/54
    Veröff: EvBl 1954/339 S 508 = JBl 1954,540

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0031932

Dokumentnummer

JJR_19540528_OGH0002_0020OB00350_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten