Rechtssatz
Die Bezahlung der Betriebskosten rechtfertigt nicht die Annahme eines Mietvertrages, weil sie nicht dem Vermieter zugute kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0019169Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2025