RS OGH 2024/10/8 2Ob527/54; 5Ob48/62; 7Ob227/66; 5Ob142/70; 5Ob215/71; 6Ob195/71; 5Ob233/71; 3Ob49/7

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Veröffentlicht am 17.07.1954
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Norm

ABGB §914 II
  1. ABGB § 914 heute
  2. ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Unter Parteiabsicht im Sinne des § 914 ist keineswegs irgendein unkontrollierbarer Parteiwille, sondern nichts anders als der Geschäftszweck zu verstehen.Unter Parteiabsicht im Sinne des Paragraph 914, ist keineswegs irgendein unkontrollierbarer Parteiwille, sondern nichts anders als der Geschäftszweck zu verstehen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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