Norm
ABGB §1284 BaRechtssatz
Leibrente in der Höhe des Zinsertrages des übergebenen Hauses. Das Leerstehen von Wohnungen hat für das Ausmaß der Rente außer Betracht zu bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0022385Dokumentnummer
JJR_19540929_OGH0002_0020OB00570_5400000_001