RS OGH 1954/9/29 2Ob570/54, 7Ob514/94

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Veröffentlicht am 29.09.1954
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Norm

ABGB §1284 Ba

Rechtssatz

Leibrente in der Höhe des Zinsertrages des übergebenen Hauses. Das Leerstehen von Wohnungen hat für das Ausmaß der Rente außer Betracht zu bleiben.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 570/54
    Entscheidungstext OGH 29.09.1954 2 Ob 570/54
    Veröff: SZ 27/239
  • 7 Ob 514/94
    Entscheidungstext OGH 25.05.1994 7 Ob 514/94
    Beisatz: Stellt der Leibrentenverpflichtete in einem solchen Fall die Zahlung ein, so ist der Berechtigte vor Übergabe der versprochenen Sache zum Rücktritt, danach aber nur mehr zur Geltendmachung der einzelnen nicht bezahlten Leistungen berechtigt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0022385

Dokumentnummer

JJR_19540929_OGH0002_0020OB00570_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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