Norm
ABGB §1098 IbRechtssatz
Die Gültigkeit des Untermietvertrages hängt nicht davon ab, ob dieser entgegen einem vertragsmäßigen Verbot geschlossen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0020617Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.06.2010