Rechtssatz
Mit dem Beschenkten, von dem gemäß § 951 ABGB die Deckung des Fehlbetrages verlangt werden kann, ist der vom Erblasser Beschenkte - und nur dieser - gemeint und nicht etwa ein dritter Geschenknehmer, dem der vom Erblasser Beschenkte seinerseits ein Geschenk gemacht hat.Mit dem Beschenkten, von dem gemäß Paragraph 951, ABGB die Deckung des Fehlbetrages verlangt werden kann, ist der vom Erblasser Beschenkte - und nur dieser - gemeint und nicht etwa ein dritter Geschenknehmer, dem der vom Erblasser Beschenkte seinerseits ein Geschenk gemacht hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0019073Dokumentnummer
JJR_19541201_OGH0002_0010OB00882_5400000_001