RS OGH 2025/12/18 3Ob86/55; 8Ob28/62; 6Ob122/62; 6Ob349/62; 6Ob255/73; 4Ob520/75; 1Ob561/92; 1Ob7/93

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Veröffentlicht am 16.02.1955
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Rechtssatz

Das abweisende Urteil genießt Rechtskraft nach Maßgabe seines durch die Entscheidungsgründe bestimmten Inhaltes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0041305

Im RIS seit

16.02.1955

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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