RS OGH 2018/12/20 1Ob47/55, 7Ob134/69, 5Ob110/73, 4Ob643/75, 4Ob642/75, 2Ob533/76, 2Ob562/76, 1Ob615

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Veröffentlicht am 04.03.1955
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Rechtssatz

Die Dienstbarkeit der Wohnung kann auch eine entgeltliche Servitut sein. Sie wird, auch wenn für die Benutzung der Wohnung ein Zins zu entrichten ist, nicht zu einem Mietverhältnis.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0011831

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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