RS OGH 1955/3/30 1Ob108/55 (1Ob109/55)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.1955
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Norm

ABGB §1014
ABGB §1152

Rechtssatz

Hat Unklarheit bestanden, ob die Unentgeltlichkeitsvereinbarung für den Fall der Erfolgslosigkeit eines erteilten anwaltlichen Auftrages auch hinsichtlich der nachher erfolgten Auftragsergänzung gelten solle, so kann der Auftraggeber schon unter dem Gesichtspunkte des § 1152 ABGB die Unentgeltlichkeit nicht für sich in Anspruch nehmen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 108/55
    Entscheidungstext OGH 30.03.1955 1 Ob 108/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025506

Dokumentnummer

JJR_19550330_OGH0002_0010OB00108_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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