Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Hat Unklarheit bestanden, ob die Unentgeltlichkeitsvereinbarung für den Fall der Erfolgslosigkeit eines erteilten anwaltlichen Auftrages auch hinsichtlich der nachher erfolgten Auftragsergänzung gelten solle, so kann der Auftraggeber schon unter dem Gesichtspunkte des § 1152 ABGB die Unentgeltlichkeit nicht für sich in Anspruch nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025506Dokumentnummer
JJR_19550330_OGH0002_0010OB00108_5500000_001