RS OGH 2024/11/21 7Ob195/55; 2Ob465/56; 8Ob254/70; 1Ob94/73; 4Ob564/73; 3Ob576/76; 4Ob418/79; 6Ob751

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Veröffentlicht am 27.04.1955
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Rechtssatz

Bei der Fassung des Urteilsspruches ist nicht nur der Wortlaut des Klagebegehrens, sondern auch der Inhalt der Prozessbehauptungen des Klägers, auf die sich das Begehren stützt, zu beachten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0041165

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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