RS OGH 1955/5/20 2Ob188/55

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Veröffentlicht am 20.05.1955
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Norm

ABGB §372 IId3
ABGB §430

Rechtssatz

Wenn der Vermieter ( Beklagter ) unter Beiseiteschiebung des Mieters ( Kläger ) mit dem Eingewiesenen einen Wohnungstausch vereinbart, und gegen diesen einen Räumungstitel erwirkt, besteht kein Bedenken, den Eingewiesenen nach Wegfall seines Titels anders als einen auf Grund einer Vereinbarung mit dem Vermieter die Wohnung Benützenden zu behandeln und den Vermieter zur Entfernung zu verpflichten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0012701

Dokumentnummer

JJR_19550520_OGH0002_0020OB00188_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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