Rechtssatz
Die actio negatoria ist ein Anwendungsfall der Eigentumsklage und ist gegen jeden gegeben, der sich eines Eingriffes in das Eigentum schuldig macht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0010388Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2025