Beisatz: Auch nicht bei Unterlassung der Belehrung der anwaltlich nicht vertretenen Partei über Anwaltszwang und Armenrecht. (T3) Anm: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen Beisatznummer (T1) auf (T3) - Oktober 2023
Beisatz wie T1 Beisatz: Hier: Vertretung durch die Finanzprokuratur. (T4) Anm: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen Beisatznummer (T2) auf (T4) - Oktober 2023 Veröff: SZ 74/33