Norm
ABGB §1438 ffRechtssatz
Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges für Klagen des Verpflichteten gegen den Betreibenden nach § 35 EO, die sich auf Kompensation der dem Betreibenden zedierten öffentlich rechtlichen Forderung durch Gegenforderungen der Verpflichteten gegen den Zessionar (Betreibenden) stützt.Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges für Klagen des Verpflichteten gegen den Betreibenden nach Paragraph 35, EO, die sich auf Kompensation der dem Betreibenden zedierten öffentlich rechtlichen Forderung durch Gegenforderungen der Verpflichteten gegen den Zessionar (Betreibenden) stützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001547Dokumentnummer
JJR_19551116_OGH0002_0030OB00541_5500000_001