RS OGH 1955/11/16 3Ob541/55 (3Ob542/55)

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Veröffentlicht am 16.11.1955
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Rechtssatz

Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges für Klagen des Verpflichteten gegen den Betreibenden nach § 35 EO, die sich auf Kompensation der dem Betreibenden zedierten öffentlich rechtlichen Forderung durch Gegenforderungen der Verpflichteten gegen den Zessionar (Betreibenden) stützt.Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges für Klagen des Verpflichteten gegen den Betreibenden nach Paragraph 35, EO, die sich auf Kompensation der dem Betreibenden zedierten öffentlich rechtlichen Forderung durch Gegenforderungen der Verpflichteten gegen den Zessionar (Betreibenden) stützt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 541/55
    Entscheidungstext OGH 16.11.1955 3 Ob 541/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001547

Dokumentnummer

JJR_19551116_OGH0002_0030OB00541_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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