RS OGH 1955/11/23 7Ob469/55, 1Ob65/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1955
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Norm

ABGB §794
ABGB §881 Abs3 IIIA
ABGB §988

Rechtssatz

Es besteht dort kein Anlaß, der Frage nach der Berechtigung einer im Wortlaut des § 794 ABGB keine Grundlage findenden Aufwertung näherzutreten, wo der Erblasser durch Übergabe der Liegenschaft und Verpflichtung des Übernehmers zur Auszahlung von Erbteilen die Erbteilung schon bei Lebzeiten vorgenommen hatte, soferne durch die ausgemessenen und dann auch wirklich ausgezahlten Erbteile die Pflichtteilsrechte der weichenden Erben, berechnet nach dem Werte des übergebenen Hofes zur Zeit der Übergabe, befriedigt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0012986

Dokumentnummer

JJR_19551123_OGH0002_0070OB00469_5500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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