Norm
ABGB §1295 IcRechtssatz
Das auf die Ablegung einer Zeugenaussage in einem Strafverfahren durch die beklagte Partei gestützte Schadenersatzbegehren ist nur begründet, wenn diese als Zeuge bewußt oder fahrlässig die Unwahrheit gesagt hat. In dieser Richtung obliegt die Beweisführung der klagenden Partei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0022932Dokumentnummer
JJR_19551130_OGH0002_0070OB00429_5500000_001