Rechtssatz
Wirkung der außergerichtlichen Vereinbarung des immerwährenden Ruhens und ihrer Anzeige an das Gericht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0036676Im RIS seit
06.06.1956Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023