Norm
EO §262Rechtssatz
Dem öffentlichen Verwalter kann nicht die Rechtsstellung eines selbständigen Gewahrsameinhabers der Betriebsmittel eingeräumt werden, der als dritte Person iSd § 262 EO berechtigt wäre, der Pfändung zu widersprechen.Dem öffentlichen Verwalter kann nicht die Rechtsstellung eines selbständigen Gewahrsameinhabers der Betriebsmittel eingeräumt werden, der als dritte Person iSd Paragraph 262, EO berechtigt wäre, der Pfändung zu widersprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0003643Dokumentnummer
JJR_19560711_OGH0002_0030OB00357_5600000_001