Norm
ZPO §514 BRechtssatz
Auch für das Rekursverfahren gilt die Voraussetzung des Rechtsschutzinteresses. Das Vorhandensein eines Rekursinteresses ist nicht eine Frage der Begründetheit des Rekurses, sondern seiner Zulässigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0043940Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2015