Norm
ABGB §1151 VIIRechtssatz
Da auch eine ungerechtfertigte Entlassung das Dienstverhältnis eines Dienstnehmers, dem kein besonderer gesetzlicher Entlassungsschutz zukommt, beendet, kann der entlassene Dienstnehmer nur Schadenersatz für den Entgang seiner Dienstwohnung, aber nicht deren weitere Benützung verlangen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitnehmer, Naturalrestitution, Restitution, Entschädigung, Ersatzanspruch, Ersatzpflicht, Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, KündigungsentschädigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0028753Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2010