RS OGH 2025/8/7 3Ob20/57; 1Ob268/53; 3Ob136/58; 5Ob8/63; 2Ob156/73; 6Ob10/83; 6Ob631/84; 6Ob160/00y;

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1957
beobachten
merken

Norm

ABGB §871 BIV
  1. ABGB § 871 heute
  2. ABGB § 871 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Rechtssatz

Ein gemeinsamer Irrtum der Vertragsparteien über den Inhalt der abgegebenen Erklärungen berührt die Gültigkeit des Vertrages nicht, wenn beide Vertragsparteien dasselbe wollten, die abweichende Erklärung daher nur eine falsa demonstratio darstellt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Anleger; Aliud, Zertifikat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0016236

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten