RS OGH 2014/5/20 1Ob77/57, 1Ob685/57, 6Ob548/78, 1Ob692/85, 1Ob591/86, 6Ob7/87, 1Ob586/92, 6Ob250/05

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Veröffentlicht am 13.02.1957
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Rechtssatz

Auch bei einem bloß aus Liegenschaften bestehenden Nachlaß kann die Absonderung stattfinden, weil die vom Gesetz erforderte Vermengung mit dem Vermögen des Erben bei Liegenschaften in dessen Fähigkeit zur freien Verfügung besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0013093

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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