Norm
ZPO §502 Abs2 Ca6Rechtssatz
Die Frage, inwieweit bei Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 EO das eigene Einkommen der Gattin zu berücksichtigen ist, ist eine Frage der Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes.Die Frage, inwieweit bei Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach Paragraph 382, Ziffer 8, EO das eigene Einkommen der Gattin zu berücksichtigen ist, ist eine Frage der Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0042662Dokumentnummer
JJR_19570426_OGH0002_0010OB00069_5700000_001