Rechtssatz
Ein als Nebenabrede eines Bestandvertrages vereinbartes Vorkaufsrecht erlischt - auch ohne diesbezügliche Erklärung - mit Beendigung des Bestandsvertrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0020359Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.07.2018