Norm
ABGB §551Rechtssatz
Der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Ehegatten nach § 796 ABGB stellt trotz seiner Regelung im Zusammenhang mit dem Erbrecht keinen erbrechtlichen Anspruch dar; er wird daher von einem vertraglichen Verzicht auf Erbrecht und Vorausvermächtnis nicht umfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0012336Dokumentnummer
JJR_19580220_OGH0002_0020OB00538_5700000_001