RS OGH 1958/2/20 2Ob538/57, 8Ob568/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1958
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Norm

ABGB §551
ABGB §796

Rechtssatz

Der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Ehegatten nach § 796 ABGB stellt trotz seiner Regelung im Zusammenhang mit dem Erbrecht keinen erbrechtlichen Anspruch dar; er wird daher von einem vertraglichen Verzicht auf Erbrecht und Vorausvermächtnis nicht umfaßt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 538/57
    Entscheidungstext OGH 20.02.1958 2 Ob 538/57
  • 8 Ob 568/91
    Entscheidungstext OGH 20.06.1991 8 Ob 568/91
    Vgl auch; Beisatz: Ein rechtliches Interesse an der vollständigen Feststellung des Nachlaßvermögens und demgemäß ein Anspruch auf Teilname an der Schätzung und Inventarisierung des Nachlaßvermögens kann daher nicht verneint werden. (T1) = NZ 1992,272

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0012336

Dokumentnummer

JJR_19580220_OGH0002_0020OB00538_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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