RS OGH 2024/10/9 5Ob129/58; 1Ob718/81; 1Ob700/83; 3Ob584/89 (3Ob585/89); 10Ob507/94; 9Ob505/95; 1Ob5

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Veröffentlicht am 30.04.1958
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Rechtssatz

Voraussetzung des Erwerbes eines Privatrechtes durch Ersitzung an einem öffentlichen Weg ist, dass der Erwerber die Benützung in anderer Weise ausgeübt hat, als sie durch jedermann im Rahmen des Gemeingebrauches ausgeübt werden konnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0009785

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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