Norm
ABGB §830 B5Rechtssatz
Schikanöses Teilungsbegehren: Nur die alleinige Absicht, dem Beklagten durch die Auflösung der Gemeinschaft Schaden zuzufügen, kann ein Hindernis der Auflösung bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0013351Dokumentnummer
JJR_19580514_OGH0002_0010OB00227_5800000_001