Norm
ASVG §332 FRechtssatz
Das nach § 393 Abs 1 ZPO gefällte, den Grund des Anspruches nach § 1542 RVO (§ 332 ASVG) bejahende Zwischenurteil läßt hinsichtlich der Höhe der Ansprüche der Sozialversicherungsträgerin gegenüber den Ersatzpflichtigen sowohl die Frage offen, auf welchen Betrag der Verletzte gegenüber dem Beschädiger gemäß § 1325 ABGB primär Anspruch gehabt habe, wie auch die weitere Frage, welche Leistungen die Sozialversicherungsträgerin dem Entschädigungsberechtigten nach den Vorschriften der Sozialversicherung zu gewähren habe; der Betrag des Anspruches wird durch beide Komponenten bestimmt.Das nach Paragraph 393, Absatz eins, ZPO gefällte, den Grund des Anspruches nach Paragraph 1542, RVO (Paragraph 332, ASVG) bejahende Zwischenurteil läßt hinsichtlich der Höhe der Ansprüche der Sozialversicherungsträgerin gegenüber den Ersatzpflichtigen sowohl die Frage offen, auf welchen Betrag der Verletzte gegenüber dem Beschädiger gemäß Paragraph 1325, ABGB primär Anspruch gehabt habe, wie auch die weitere Frage, welche Leistungen die Sozialversicherungsträgerin dem Entschädigungsberechtigten nach den Vorschriften der Sozialversicherung zu gewähren habe; der Betrag des Anspruches wird durch beide Komponenten bestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0040991Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2015