RS OGH 2007/10/18 3Ob290/58, 1Ob294/59, 6Ob57/60, 8Ob146/64, 2Ob174/66, 2Ob11/71, 7Ob504/79, 2Ob60/8

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Veröffentlicht am 03.07.1958
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Rechtssatz

Durch ein Vergleichsanbot wird die laufende Verjährung nicht gehemmt. Ein solcher Hemmungsgrund ist im Gesetze nicht vorgesehen. Es ist daher gleichgültig, in welchem Zeitpunkt das Vergleichsanbot endgültig abgelehnt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0032488

Dokumentnummer

JJR_19580703_OGH0002_0030OB00290_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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