Rechtssatz
§ 74 EheG findet auch auf gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Anwendung, deren Höhe durch Vergleich bestimmt wurde. Die Erstattung einer Anzeige durch den Unterhaltsberechtigten gegen den Unterhaltsverpflichteten kann zur Verwirkung des Unterhaltsanspruches nach § 74 EheG führen, wenn die Anzeige nicht in Wahrung berechtigter eigener Interessen, sondern im vollen Bewusstsein die Interessen des Verpflichteten zu beeinträchtigen, erstattet wurde.Paragraph 74, EheG findet auch auf gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Anwendung, deren Höhe durch Vergleich bestimmt wurde. Die Erstattung einer Anzeige durch den Unterhaltsberechtigten gegen den Unterhaltsverpflichteten kann zur Verwirkung des Unterhaltsanspruches nach Paragraph 74, EheG führen, wenn die Anzeige nicht in Wahrung berechtigter eigener Interessen, sondern im vollen Bewusstsein die Interessen des Verpflichteten zu beeinträchtigen, erstattet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0057429Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2025