Norm
ABGB §879 Abs2 Z2 CIInRechtssatz
Keine Ausdehnung des § 879 Abs 2 Z 2 ABGB auf einen Kaufmann, der Dr. jur. ist und in einem Einzelfall die Beratung von Verwandten übernommen hat.Keine Ausdehnung des Paragraph 879, Absatz 2, Ziffer 2, ABGB auf einen Kaufmann, der Dr. jur. ist und in einem Einzelfall die Beratung von Verwandten übernommen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0016814Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.10.2024