Norm
GEG 1948 §5Rechtssatz
Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluß, mit dem der Antrag eines Strafgefangenen auf Freigabe von Eigengeld unter Hinweis auf das Zurückbehaltungsrecht für Strafvollzugskosten (§ 5 GEG) abgewiesen wurde.Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluß, mit dem der Antrag eines Strafgefangenen auf Freigabe von Eigengeld unter Hinweis auf das Zurückbehaltungsrecht für Strafvollzugskosten (Paragraph 5, GEG) abgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0059347Dokumentnummer
JJR_19581125_OGH0002_0080OS00387_5800000_001