RS OGH 2019/10/22 1Ob51/59, 1Ob184/72, 6Ob22/76, 6Ob181/00m, 6Ob121/10b, 6Ob227/10s, 6Ob109/11i, 2Ob

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Veröffentlicht am 25.02.1959
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Norm

Tir HöfeG §19 Abs3

Rechtssatz

Der Ertragswert ist nicht die einzige Richtlinie bei der Schätzung. Auch der Verkaufswert kann von Bedeutung sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0063876

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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