RS OGH 2022/12/21 4Ob307/59, 4Ob322/77, 4Ob352/84, 6Ob518/85, 4Ob117/90, 4Ob232/97i, 4Ob110/11x, 4Ob

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Veröffentlicht am 07.04.1959
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Rechtssatz

Einstweilige Verfügungen zur Sicherung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG können auch ohne die Voraussetzungen des § 381 EO (Gefahrbescheinigung) bewilligt werden.Einstweilige Verfügungen zur Sicherung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG können auch ohne die Voraussetzungen des Paragraph 381, EO (Gefahrbescheinigung) bewilligt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0005170

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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