Norm
EO §381 BRechtssatz
Einstweilige Verfügungen zur Sicherung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG können auch ohne die Voraussetzungen des § 381 EO (Gefahrbescheinigung) bewilligt werden.Einstweilige Verfügungen zur Sicherung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG können auch ohne die Voraussetzungen des Paragraph 381, EO (Gefahrbescheinigung) bewilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0005170Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.02.2023