RS OGH 2018/6/28 4Ob312/59, 6Ob165/01k, 6Ob249/16k, 6Ob24/17y, 6Ob28/17m, 6Ob151/17z, 6Ob88/18m

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Veröffentlicht am 07.04.1959
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Norm

ABGB §1330 BV
UWG §7 Abs2 E3

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des vertraulichen Charakters einer Mitteilung kommt es auf die erkennbare Absicht des Mitteilenden, nicht aber auf das Verhalten des Mitteilungsempfängers (Weitergeben der Mitteilung an übergeordnete Funktionäre der Gesellschaft) an, auch wenn dies für den Mitteilenden (Beklagten) voraussehbar war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0031972

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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