Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Die Auflösung des Bestandverhältnisses, verbunden mit der Übergabe der Bestandsache an den neuen Bestandnehmer, setzt die sechsmonatige Frist des § 1097 letzter Satz ABGB in Lauf; einer förmlichen Zurückstellung der Bestandsache unmittelbar an den Bestandgeber bedarf es nicht.Die Auflösung des Bestandverhältnisses, verbunden mit der Übergabe der Bestandsache an den neuen Bestandnehmer, setzt die sechsmonatige Frist des Paragraph 1097, letzter Satz ABGB in Lauf; einer förmlichen Zurückstellung der Bestandsache unmittelbar an den Bestandgeber bedarf es nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0020560Dokumentnummer
JJR_19590916_OGH0002_0020OB00297_5900000_001