RS OGH 2023/6/28 4Ob100/59; 1Ob27/63; 8Ob241/63 (8Ob242/63; 8Ob250/63); 1Ob264/72; 7Ob104/73; 3Ob167

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Veröffentlicht am 10.11.1959
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Rechtssatz

Eine Feststellungsklage ist bei mangelndem rechtlichen Interesse an der alsbaldigen Feststellung durch Urteil abzuweisen und nicht mit Beschluss zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0039201

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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