Norm
ABGB §922Rechtssatz
Wer eine Liegenschaft mit einem darauf befindlichen, in Betrieb stehenden Werk verkauft, hat auch ohne ausdrückliche Zusicherung dafür Gewähr zu leisten, daß die Betriebsanlagen genehmigt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0018566Dokumentnummer
JJR_19600107_OGH0002_0030OB00530_5900000_001