Norm
ABGB §1079Rechtssatz
Grundsätzlich kein Herausgabeanspruch des übergangenen Vorkaufsberechtigten gegen den Käufer einer Liegenschaft, wenn das Vorkaufsrecht nicht verbüchert war. Keine Schadenersatzpflicht des Dritten für indirekten Schaden ohne besondere gesetzliche Anordnung. Keine Arglist, wenn bloß ein wissentlicher Eingriff in das unverbücherte Vorkaufsrecht behauptet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0020258Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2013