Norm
GmbHG §2 Abs2Rechtssatz
Erklärt der Geschäftsführer einer noch nicht eingetragenen GmbH dem Vertragspartner der somit noch nicht existenten GmbH, die Eintragung der GmbH sei bereits in die Wege geleitet, so hat der Vertragspartner den Mangel der Vertretung gekannt und kann daher den Geschäftsführer nicht in Anspruch nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0059662Dokumentnummer
JJR_19601021_OGH0002_0060OB00379_6000000_001