RS OGH 2018/10/23 4Ob360/60, 4Ob319/61, 4Ob324/61, 4Ob325/62, 4Ob319/64, 4Ob367/74, 4Ob322/79, 4Ob35

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Veröffentlicht am 29.11.1960
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Rechtssatz

Das Konkurrenzunternehmen muß nicht namentlich bezeichnet sein. Es genügt, daß es von der Äußerung erkennbar betroffen (oder wenigstens mitbetroffen) wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0079625

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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