Rechtssatz
Das gerichtliche Tatsachengeständnis ist eine Prozeßhandlung; es kann daher nur bis zum Schluß der Verhandlung widerrufen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0040004Im RIS seit
21.12.1960Zuletzt aktualisiert am
16.08.2024