Rechtssatz
Keine Vollmacht des Haftpflichtversicherers, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zu dessen Lasten einen Vergleich zu schließen oder ein Anerkenntnis abzugeben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Regulierungsvollmacht des VersicherersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0032492Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.01.2018