Norm
ABGB §933 IIIRechtssatz
Auch bei der Mängelanzeige des § 933 Abs 2 ABGB genügt zur Erhaltung der Rechte des Rügepflichtigen die Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige ist keine empfangsbedürftige Erklärung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0019021Dokumentnummer
JJR_19610111_OGH0002_0010OB00479_6000000_001