Norm
EO §35 KRechtssatz
Im Verfahren nach § 35 EO kann auf das Grundgeschäft, das der Hingabe eines Blankoakzepts zugrundelag, nicht mehr zurückgegriffen werden. Es können Einwendungen, die im Wechselverfahren unterlassen wurden, nicht nachgeholt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0001980Dokumentnummer
JJR_19610118_OGH0002_0030OB00456_6000000_001