Norm
EO §35 KRechtssatz
Das Verfahren über eine Klage nach § 35 EO ist nicht ein Exekutionsverfahren, sondern ein Verfahren über eine Klage, auf das die Bestimmungen der ZPO anzuwenden sind. Es gilt aus diesem Grund auch die Bestimmung des § 234 ZPO. Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat daher auf den Prozeß keinen Einfluß. Dagegen ist § 234 ZPO auf das Exekutionsverfahren nicht anwendbar, weil § 234 ZPO nicht zu den in § 78 EO angeführten Bestimmungen gehört.Das Verfahren über eine Klage nach Paragraph 35, EO ist nicht ein Exekutionsverfahren, sondern ein Verfahren über eine Klage, auf das die Bestimmungen der ZPO anzuwenden sind. Es gilt aus diesem Grund auch die Bestimmung des Paragraph 234, ZPO. Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat daher auf den Prozeß keinen Einfluß. Dagegen ist Paragraph 234, ZPO auf das Exekutionsverfahren nicht anwendbar, weil Paragraph 234, ZPO nicht zu den in Paragraph 78, EO angeführten Bestimmungen gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0001882Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2019