RS OGH 1961/3/15 6Ob82/61, 8Ob286/63, 5Ob34/75, 5Ob42/82, 4Ob511/88, 1Ob219/09a

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Veröffentlicht am 15.03.1961
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Norm

ABGB §1170a

Rechtssatz

Solange der Besteller nicht von der unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages gemäß § 1170 a Abs 2 ABGB verständigt wurde, kann er annehmen, daß sich der Unternehmer an seinen Voranschlag gebunden betrachtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0022029

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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