RS OGH 1961/4/12 3Ob124/61

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Veröffentlicht am 12.04.1961
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Norm

EO §35 Ag

Rechtssatz

Wenn die Eigentümer des Hauses, in dem die Zug um Zug beizustellende Ersatzwohnung sich befindet, nur bereit sind, einen Mietvertrg unter anderen Bedingungen abzuschliessen, als sie im Titelverfahren zugrundegelegt wurden, so steht die Zug-um Zug-Leistung nicht zur Verfügung; es liegt eine den Anspruch hemmende Tatsache vor. "Unter den anderen Bedingungen" können auch die Mietbedingungen verstanden werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 124/61
    Entscheidungstext OGH 12.04.1961 3 Ob 124/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0001248

Dokumentnummer

JJR_19610412_OGH0002_0030OB00124_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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