RS OGH 1961/9/29 8Os102/61, 11Os178/70, 9Os19/71, 12Os165/71, 11Os76/73, 9Os167/73, 10Os184/75, 12Os

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Veröffentlicht am 29.09.1961
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Norm

StPO §345 Abs1 Z8

Rechtssatz

Die Rechtsbelehrung kann nur insoferne angefochten werden, als sie Fragen betrifft, die an die Geschwornen tatsächlich gestellt wurden (EvBl 1951/392).

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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