RS OGH 2025/9/30 6Ob358/61; 8Ob61/69; 6Ob120/72; 7Ob235/72 (7Ob236/72); 6Ob28/74; 1Ob76/74; 6Ob532/7

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Veröffentlicht am 04.10.1961
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Norm

ABGB §1168
  1. ABGB § 1168 heute
  2. ABGB § 1168 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Es ist Sache des Bestellers, konkrete Behauptungen darüber aufzustellen und zu beweisen, was sich der Unternehmer durch das Unterbleiben der Arbeit erspart hat. Die ersparte eigene Arbeitsleistung kann dem Unternehmer nicht als Ersparnis angerechnet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0021768

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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